0 % Umsatzsteuer auf PV-Anlagen
Seit dem 01.01.2023 sind bestimmte Lieferungen von Photovoltaikanlagen sowie wesentlichem Zubehör gemäß § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer (0 %) befreit.

Diese Regelung soll den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland fördern und gilt unter folgenden Voraussetzungen:

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung:
Die Umsatzsteuerbefreiung gilt, wenn:

  • die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden installiert wird, und
  • die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister (MaStR) nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt.

Wie wird die Steuerbefreiung im Shop angewendet?
Im Bestellprozess können Sie auswählen, ob Sie die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllen:

  • 0 % Umsatzsteuer für Privatkunden (nach § 12 Abs. 3 UStG)
    → Nur möglich, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.
  • 19 % Umsatzsteuer für gewerbliche Bestellungen oder nicht begünstigte Anlagen

Bitte beachten Sie: Bei Auswahl der 0 %-Option müssen Sie im Checkout bestätigen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und Sie als Betreiber einer begünstigten Photovoltaikanlage handeln.

Wichtiger Hinweis zur Haftung:
Sie sind verpflichtet, die Angaben im Rahmen Ihrer Bestellung wahrheitsgemäß zu machen. Eine unberechtigte Inanspruchnahme der Steuerbefreiung kann zu steuerlichen Nachforderungen durch das Finanzamt führen. In diesem Fall haften Sie als Käufer für falsche oder unvollständige Angaben.

Nachweise und Prüfungen:
In Einzelfällen behalten wir uns vor, einen Nachweis über die Voraussetzungen der Steuerbefreiung (z. B. Auszug aus dem MaStR oder eine Bestätigung des Installateurs) anzufordern.

Weitere Informationen:
Die gesetzliche Grundlage finden Sie im § 12 Abs. 3 UStG (externer Link).
Für Rückfragen zur Steuerbefreiung oder Ihrer Bestellung steht Ihnen unser Kundenservice gern zur Verfügung.