Wir möchten Ihnen als Kunde ein sicheres und rechtskonformes Nutzungserlebnis bieten. Bitte beachten Sie deshalb die folgenden Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben für Split‑Klimaanlagen und Wärmepumpen.

1. Installation von Split‑Klimaanlagen und Wärmepumpen

Fluorierte Kältemittel sind umwelt- und gesundheitsschädlich. Deshalb regelt die EU‑F‑Gase‑Verordnung 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die solche Gase enthalten. Der Verkauf von Split‑Klimageräten oder Wärmepumpen ist nur zulässig, wenn der Käufer einen zertifizierten Fachbetrieb oder Handwerker nach Verordnung (EG) Nr. 303/2008 benennt, der die Installation übernimmt. Als Händler sind wir verpflichtet, die Daten zu Gerät und Fachbetrieb für fünf Jahre zu dokumentieren und auf Verlangen der Behörden vorzuzeigen.

Formular zur Installationsbestätigung: Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, bitten wir Sie, unser Formular zur Beauftragung eines zertifizierten Installateurs herunterzuladen, auszufüllen und an uns zurückzusenden. Sie finden das PDF hier:
Formular für die Installationsbeauftragung (PDF)

Was gilt als „Installation“? Der Gesetzgeber definiert die Installation als das Verbinden zweier oder mehrerer Gerätekomponenten, die fluorierte Kältemittel enthalten oder enthalten sollen. Konkret: Die Kältemittelleitungen dürfen nur von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker miteinander gekoppelt werden – auch bei sogenannten Quick‑Connect‑Systemen (Anschlussarmatur gemäß DIN 378/1). Durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen kann der Fachbetrieb diese Arbeiten jedoch zeitsparend ausführen.

2. Was Sie selbst erledigen dürfen

Die Montagearbeiten rund um das Innen- und Außengerät können Sie selbst durchführen. Dazu gehören Wanddurchbrüche und die Verlegung der Leitungen. Die abschließende Kopplung des Kältekreislaufs bleibt jedoch dem Fachbetrieb vorbehalten. So sparen Sie Zeit beim Profi und erfüllen dennoch alle gesetzlichen Anforderungen.

Bei Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 oder die Chemikalien‑Klimaschutzverordnung drohen Bußgelder bis zu 50 000 Euro. Außerdem erlischt bei nicht autorisierter Installation der Garantieanspruch des Herstellers.

3. Zusatzinfos zur Norm DIN EN 378

Die Norm DIN EN 378‑1:2021‑06 / 2016+A1:2020 definiert dauerhaft geschlossene Anlagen wie Klimageräte und Wärmepumpen als Systeme, bei denen kältemittelführende Komponenten fest (z. B. geschweißt oder hartgelötet) miteinander verbunden sind. Solche Anlagen können Serviceventile besitzen, die eine fachgerechte Reparatur oder Entsorgung ermöglichen. Die zulässige Leckage darf unter einem Viertel des maximal zulässigen Systemdrucks nicht mehr als 3 Gramm pro Jahr betragen. Anschlussarmaturen sind dabei zwei exakt passende absperrende Armaturen, die jeweils einen Anlagenteil abdichten und erst beim Verbinden geöffnet werden.

4. Hinweis gemäß § 13 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung)

Geräte mit festem Stromanschluss ohne Stecker dürfen laut Niederspannungsanschlussverordnung nur durch ein Installationsunternehmen installiert oder gewartet werden, das im Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Dies gewährleistet die elektrische Sicherheit und minimiert das Risiko von Stromausfällen oder Defekten.