FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Klimaanlagen
Ja. Für den Anschluss der Kältemittelleitungen ist laut EU‑F‑Gase‑Verordnung und Chemikalien‑Klimaschutzverordnung ein zertifizierter Kältefachbetrieb erforderlich. Der Fachbetrieb muss im Installationsformular benannt werden, das Sie vor dem Versand ausfüllen.
Sie können die Innen- und Außengeräte montieren, Wanddurchbrüche ausführen und die Leitungen verlegen. Die abschließende Kopplung des Kältekreislaufs bleibt dem Fachbetrieb vorbehalten. So sparen Sie Zeit und Kosten, ohne auf fachgerechte Installation zu verzichten.
Bei eigenmächtiger Installation ohne zertifizierten Fachbetrieb drohen Bußgelder von bis zu 50 000 Euro, und es können Garantieansprüche entfallen. Zudem besteht ein erhöhtes Umwelt- und Sicherheitsrisiko durch austretende Kältemittel.
Geräte mit festem Netzanschluss müssen gemäß § 13 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) von einem im Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Elektroinstallationsunternehmen angeschlossen werden. Das stellt die elektrische Sicherheit sicher und minimiert das Risiko von Stromausfällen oder Defekten.
Ausführliche Hinweise zur Energieeffizienz und zu rechtlichen Anforderungen finden Sie auf unseren Infoseiten:


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